Vorträge

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis mit Blick ins Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Termin: 25.05.2011


Ort: Fachhochschule für Verwaltung, Beethovenstr. 26, 66125 Saarbrücken-Dudweiler

 

Zeit: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Inhalt:

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat zu gravierenden Änderungen der Rechtslage in Wirtschaft und Verwaltung geführt. Das sich aus einem arbeits- und allgemeinen zivilrechtlichen Teil zusammensetzende Gesetz soll Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Damit greift das Gesetz in den gesamten Bereich der Personalarbeit ein. Der Referent geht auf die Auswirkung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die interne Betriebsorganisation, die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Gesetz, die Sanktionierung unzulässiger Benachteiligungen durch Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen sowie auf die spezielle Beweisführung ein. Außerdem wird das Spezialproblem der Bewerbung im Lichte des Antidiskriminierungsrechts behandelt.


Wenn es um die Berücksichtigung von Frauen bei der Einstellung und Beförderung und bei der Förderung und Vertretung ihrer Belange im Öffentlichen Dienst geht, hat sich sicherlich viel zum Positiven verändert. Dies ist wohl auch ein Erfolg des LGG. Aber nach wie vor hakt es bei wichtigen Themen. Einerseits fehlen (klare) gesetzliche Regelungen, andererseits wird das Gesetz nicht richtig oder konsequent angewendet, teilweise bestehen auch rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Neben der Erörterung von Verfahrens- und Prozessfragen gibt der Referent darüber hinaus Handlungsanleitungen und Tipps.

 

Seminarleitung: Rainer Hoffmann

 

Voraussetzungen: keine

 

Zielgruppe: Bedienstete von Landes- und Kommunalverwaltungen


Teilnehmerzahl: 25


Anmeldeschluss: Einen Monat vor Veranstaltungsbeginn

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